Franz-Carl-Schule Blieskastel
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.

Bedingungen für Zwangseinweisung Jugendlicher in Klinik

Nach unten

Bedingungen für Zwangseinweisung  Jugendlicher in  Klinik Empty Bedingungen für Zwangseinweisung Jugendlicher in Klinik

Beitrag  A.Glatt Do Jan 08 2009, 22:37

Bestätigt z.B. der Hausarzt oder ein Kinder- und Jugendpsychiater, dass ein Jugendlicher sich und/oder andere gefährdet , so können die Eltern mit dieser Bestätigung beim Familiengericht eine richterliche Verfügung bekommen, die Voraussetzung für eine Zwangseinweisung ist.
Ohne richterlichen Beschluss kann keine Einweisung erfolgen.

A.Glatt

Anzahl der Beiträge : 29
Anmeldedatum : 12.01.08

Nach oben Nach unten

Nach oben


 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten