Bedingungen für Zwangseinweisung Jugendlicher in Klinik
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Bedingungen für Zwangseinweisung Jugendlicher in Klinik
Bestätigt z.B. der Hausarzt oder ein Kinder- und Jugendpsychiater, dass ein Jugendlicher sich und/oder andere gefährdet , so können die Eltern mit dieser Bestätigung beim Familiengericht eine richterliche Verfügung bekommen, die Voraussetzung für eine Zwangseinweisung ist.
Ohne richterlichen Beschluss kann keine Einweisung erfolgen.
Ohne richterlichen Beschluss kann keine Einweisung erfolgen.
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Anmeldedatum : 12.01.08
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