Franz-Carl-Schule Blieskastel
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Info:seelsorgerische Schweigepflicht

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Beitrag  A.Glatt Mi Dez 17 2008, 21:54

Ausführung von Frau Glade, ev. Pfarrerin und im Schuldienst tätig:
Zum Thema Schweigepflicht: Es ist tatsächlich so, dass absolute Schweigepflicht besteht, wenn mir jemand etwas unter vier Augen in einem sog. seelsorglichen Gespräch erzählt. Wenn ein Erwachsener mir von seiner Suizidabsicht erzählt, bin ich nicht berechtigt, dies anderen, etwa seiner Familie, mitzuteilen. Ich kann lediglich versuchen, ihn selbst davon abzubringen oder rettend einzugreifen, wenn ich den Suizidversuch miterlebe. Wenn mir jemand unter vier Augen einen Mord gesteht, habe ich nicht das Recht, zur Polizei zu gehen - ich kann nur versuchen, denjenigen zu einem Geständnis zu bewegen.
Ich halte diese Schweigepflicht für ein hohes Gut: damit ist ein Raum gegeben, in dem jemand wirklich alles sagen kann, ohne befürchten zu müssen, dass andere etwas davon erfahren. Viele Gespräche würden nie stattfinden, wenn die Menschen sich der Vertraulichkeit des Gespräches nicht sicher sein könnten. Ein Vertrauensbruch hätte schlimme Folgen und würde eine ratsuchende Person dieser vielleicht letzten Möglichkeit berauben.
Ich kann mir Extremsituationen vorstellen, in denen ich die Schweigepflicht brechen würde: etwa, wenn mir ein Terrorist sagt, wo und wann er eine Bombe hochgehen lassen wird - aber auch dann würde ich wohl seinen Namen nicht preisgeben.

A.Glatt

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